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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Bestimmungen Allgemeines §§ 1 - 3 Nenngeld §§ 4 - 5 Heiße Hündinnen § 6 Zuschauer § 7 Einspruch § 7 Mindestbedingungen § 8 Bewertung der
Leistungen § 11
A. Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz oder freiem Gelände Prüfungsfächer 1. Leinenführigkeit 2. Freifolgen 3. Hinsetzen u. Sitzenbleiben in Verbindung mit Herankommen 4. Ablegen und Liegenbleiben 5. Ablegen unter Ablenkung 6. Bringen eines weichen Gegenstandes 7. Schußgleichgültigkeit
B. Verkehrssicherheitsprüfung in praktischer Ausführung Allgemeines Prüfungsablauf Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr Verhalten unter erschwerten Verkehrsverhältnissen Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten allein gelassenenHundes; Verhalten in dieser Situation gegenüber Tieren Gehorsamsüberprüfung im Verkehr Anmerkungen
Prüfungsordnung
für Begleithunde (BPO/R)
Teil A auf einem Übungsgelände oder freiem Gelände Teil B Verkehrssicherheitsprüfung in praktischer Ausführung I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Hundebesitzer und Hundeführer, die an einer vom Deutschen Retriever Club e.V. (DRC) durchgeführten Begleithundeprüfung teilnehmen wollen, müssen von der vorliegenden Prüfungsordnung Kenntnis haben und diese anerkennen. § 2 Jeder im deutschen Hundestammbuch (VDH) oder in einem von der FCI anerkannten Stammbuch(für ausländische Hunde) eingetragener Retriever, der am Prüfungstag mindestens 10 Monate alt ist, kann an den Prüfungen nach dieser BPO/R teilnehmen § 3 Es werden nur Hunde geprüft, die am Prüfungstag die original Ahnentafel vorlegen. Alle Prüfungsergebnisse werden in die original Ahnentafel eingetragen. Sofern eine Eintragung auf der Ahnentafel aus Platzgründen nicht möglich ist, muß am Prüfungstag für den Hund ein Leistungsheft vorgelegt werden, in das dann die Eintragung vorgenommen wird. Hunde die Teil A und Teil B bestanden haben, erhalten eine Bescheinigung (evtl. Plakette) "Verkehrssicherer Begleithund - DRC". § 4 (1)
Die Meldung eines Hundes zu Prüfungsabnahme verpflichtet zur Zahlung
des Nenngeldes, auch wenn der betreffende Hund nicht zur Prüfung erscheint,
es sei denn, die Nennung wird bis zum festgesetzten Meldeschluß widerrufen.
§ 5 Von
der Prüfung können unter Verlust des Nenngeldes diejenigen Hunde
ausgeschlossen werden,
§ 6 (1)
Die Führer heißer Hündinnen sind verpflichtet, dem Sonderleiter
und ihren Richtern vor Beginn der Prüfung Mitteilung von der Hitze
zu machen.
§ 7 (1)
Alle an der Prüfung teilnehmenden Personen müssen den Anordnungen
des Sonderleiters und der Richter Folge leisten. Sie dürfen Führer
und Hund nicht bei der Arbeit stören und dürfen die Richter nicht
bei der ordnungsgemäßen Durchprüfung der Hunde hindern.
§ 8 Die
Begleithundeprüfung (Teil A) ist bestanden, wenn mindestens 51 % der
Punkte erreicht wurden.
§ 9 Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zuchtschau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliederverbandes des VDH. § 10 Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden, sie kann beliebig oft wiederholt werden. § 11 Die
Bewertung der Leistungen gliedert sich im Teil A wie folgt:
00 bis 30 Punkte
nicht bestanden
A. Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz oder freiem Gelände
1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit Von der Grundstellung
aus hat der angeleinte Hund seinem HF auf ein einmaliges Kommando freudig
zu folgen. Der Hundeführer hat mit seinem Hund etwa 40 m in gerader
Linie hin und zurück zu gehen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt
in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben, er darf nicht vor,
nach oder seitlich laufen. Die Übung ist auf der Geraden im gewöhnlichen,
langsam und im Laufschritt zu zeigen.
2. Freifolgen Auf Anordnung
des Richters wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Die Leine muß
aus dem Sichtbereich des Hundes entfernt werden. Der HF begibt sich mit
seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die noch aus der Übung
1 wartende Personengruppe, um dort mindestens bei einer Person stehen zu
bleiben. Der Hund hat sich ohne Einwirkung des Führers zu setzen.
3. Hinsetzen und Sitzenbleiben in Verbindung mit Herankommen Vor der Grundstellung
aus geht der HF mit seinem frei neben ihm sitzenden Hund auf einmaliges
Kommando geradeaus. Nach Aufforderung durch den Richter hat sich der Hund
auf einmaliges Kommando schnell zu setzen, wobei der Hundeführer seine
Gangart nicht verlangsamt sondern zügig weitergeht, ohne sich zu dem
Hund umzudrehen. Nach ca. 20 m bleibt der HF stehen und dreht sich zu seinem
Hund um. Hinlegen, Aufstehen, dem HF nachfolgen sind fehlerhaft.
4. Ablegen und Liegenbleiben Von der Grundstellung
aus geht der HF mit seinem frei neben ihm sitzenden Hund auf einmaliges
Kommando geradeaus. Auf Anweisung des Richters hat der HF dem Hund ein
Platzkommando zu geben ohne dabei stehen zu bleiben. Der Hund hat sich
schnell ohne zu zögern hinzulegen. Ohne Einwirkung auf den Hund und
ohne sich umzusehen, geht der HF ca. 30 m weiter, dreht sich dann um und
bleibt dort etwa 1 Minute stehen. Kehrt dann auf Anweisung des Richters
zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung
ein. Erst auf Anweisung des Richters hat sich der Hund dann in die Sitzposition
zu begeben.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung Der HF legt
seinen Hund ohne die Leine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu belassen
ab. In Sicht des Hundes bleibend, geht der HF etwa 40 m vom Hund weg und
bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet stehen. Eine Gruppe von mindestens
drei Passanten und einer Auftragsperson mit einem angeleinten Hund (kein
Raufer), geht auf den HF zu, begrüßt diesen und entfernt sich
sodann gemeinsam mit dem HF aus dem Sichtbereich des Hundes. Nach einer
Minute kehrt der HF auf Anweisung des Richters zu seinem Hund zurück
und nimmt an dessen Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung des Richters
hat sich der Hund dann in die Sitzposition zu begeben. Hinsetzen, Aufstellen,
dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft.
6. Bringen eines weichen Gegenstandes Der HF steht
in der Grundstellung mit seinem unangeleinten Hund. In einer Entfernung
von ca. 5 m neben dem Hund steht der Richter mit dem vom HF mitgebrachten
weichen Gegenstand (Dummy). Der Richter wirft diesen Gegenstand mit einem
Geräusch ca. 15 m in gerader Linie. Der Hund hat neben dem HF sitzen
zu bleiben. Auf Anweisung des Richters gibt der HF dem Hund ein Kommando
zum apportieren. Der Hund soll in schneller, freudiger Gangart in gerader
Linie zum Dummy laufen, das Dummy ohne zusätzliches Kommando aufnehmen
und sofort zum HF mit dem Dummy zurückkehren. Beim HF angekommen,
sollte sich der Hund nach Möglichkeit vorsetzen und erst auf ein Kommando
das Dummy in die Hand des HF abgeben. Auf ein weiteres Kommando hat sich
der Hund wieder in die Grundstellung zu begeben.
7. Schußgleichgültigkeit Die Schußgleichgültigkeit
des Hundes wird nicht benotet. Es wird lediglich festgestellt, ob ein Hund
schuß- oder geräuschscheu ist. Schuß- und geräuschscheue
Hunde können die Prüfung nicht bestehen.
B. Verkehrssicherheitsprüfung in praktischer Ausführung
Allgemeines Die Übungen
sollen im öffentlichen Verkehrsraum(Straßen oder Plätze)
mit mäßigem Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche
Verkehr darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Nur
der zu prüfende Hund, sein HF, der Richter ggf. der Prüfungsleiter
sind in Aktion. Alle anderen an der Prüfung beteiligten HF und Hund
halten sich abseits an einem geeigneten angewiesenen Ort (Treffpunkt) auf
Abruf bereit.
Prüfungsablauf
1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr Auf Anweisung
der Richters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen
Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Richter folgt dem HF in angemessener
Entfernung.
2. Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen Auf Anweisung
des Richters bewegt sich der HF mit seinem angeleinten Hund inmitten stärkeren
Passantenverkehrs. Der HF hat zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten
Mal hat sich der Hund auf Kommando zu setzen, beim zweiten Mal erhält
der Hund ein "Platz" Kommando, worauf er sich schnell hinzulegen und liegenzubleiben
hat. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle
mit starker lebhafter Geräuschkulisse einzuflechten (vorbeifahrende
Züge, Durchschreiten einer Unter- oder Überführung bei Zugfahrten,
Straßenbahn, LKW-Verkehr). Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr
und bei außergewöhnlichen Geräuschen seinem HF aufmerksam,
willig und unbeeindruckt folgen. (Geeignete Örtlichkeiten für
diese Übung: Belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe,
Marktplätze usw.)
3. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten allein gelassenen Hundes; Verhalten in dieser Situation gegenüber Tieren. Auf Anweisung
des Richters begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig
belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung
des Richters und befestigt die Führerleine an einem Zaun, Mauerring
oder dergleichen. Der HF begibt sich dann für zwei Minuten außer
Sicht des Hundes in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund
darf stehen, sitzen oder liegen.
4. Gehorsamsüberprüfung im Verkehr An geeigneter
Stelle (wo auch das Ableinen eines Hundes möglich ist) leint der HF
auf Anweisung des Richters seinen Hund ab und läßt ihn zwanglos
und ohne weitere Einwirkungen laufen.
Anmerkungen Es bleibt dem Richter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem einzelnen Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur je eine Übung absolvieren läßt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt. |